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   VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 529/96   

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https://dejure.org/1997,8494
VGH Baden-Württemberg, 18.03.1997 - 10 S 529/96 (https://dejure.org/1997,8494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.1997 - 10 S 529/96 (https://dejure.org/1997,8494)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 1997 - 10 S 529/96 (https://dejure.org/1997,8494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bescheinigung über den Austritt aus der Kirche: Wirksamkeit der Austrittserklärung; Verwirkung des Anspruchs auf die behördliche Bescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 96 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 199 (Ls.)
  • StAZ 1998, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2010 - 1 S 1953/09

    Umfang der Kirchenaustrittserklärung; Feststellung der Wirksamkeit des

    Die angefochtene Bescheinigung ist ein feststellender Verwaltungsakt mit beurkundendem Charakter (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 7 C 32/78 -, DÖV 1980, 450 = Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.1997 - 10 S 529/96 -, VGHBW-Ls 1997, Beilage 6, B 2-3 = StAZ 1998, 86, juris; BayVGH, Urteil vom 26.01.1976 - 274 VII 74 -, NJW 1977, 1306 = BayVBl. 1976, 466; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., § 42 RdNr. 56).

    Bei der Austrittserklärung handelt es sich um eine Erklärung mit öffentlich-rechtlichen Wirkungen in einem Verwaltungsverfahren (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.1997, a.a.O.).

  • VG München, 09.07.2003 - M 7 K 02.4241

    Wirksamkeit einer Kirchenaustrittserklärung mit deren Entgegennahme durch den

    Eine inöffentlich beglaubigter Form eingereichte Kirchenaustrittserklärung werde nicht schon mit dem Einwurf in den Briefkasten der Behörde, sondern erst dann wirksam, wenn der Standesbeamte von ihr Kenntnis erlange und die Einhaltung der formellen Voraussetzungen feststelle (VGH Baden-Württemberg vom 18.03.1997, Az.: 10 S 529/96).

    Die Kammer folgt diesbezüglich ausdrücklich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 18. März 1997, Az.: 10 S 529/96 (StAZ Nr. 3/1998), dass es für die Wirksamkeit der Austrittserklärung nicht ausreicht, wenn sie in den Briefkasten der Beklagten eingeworfen wird.

    Diese Regelung steht nicht im Widerspruch zu § 130 BGB, der nur die Wirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen regelt, nicht jedoch dieöffentlich-rechtlichen Wirkungen von Erklärungen, für die das besondere Verwaltungsverfahren des öffentlich-rechtlichen Kirchensteuerrechtes gilt (VGH Baden-Württemberg vom 18.03.1997, Az.: 10 S 529/96, StAZ 1998, 86).

  • VGH Bayern, 10.12.2004 - 7 BV 03.2566

    Bestimmung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens einer öffentlich beglaubigten

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